Die Sparda Südwest Stiftung verfolgt folgende Stiftungszwecke:
- die Förderung der Jugendhilfe- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO)
- die Förderung von Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO)
- die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küsten- und Hochwasserschutzes. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8 AO)
- die Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO)
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 19 AO)
- die Förderung der Kriminalprävention (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 20 AO)
- die Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO)
- die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 25 AO)
Unser Ziel
Die Sparda Südwest Stiftung hat das Ziel ihre Stiftungszwecke möglichst langfristig zu erfüllen. Viele Projekte begleiten wir bereits seit vielen Jahren. Auch bei der Auswahl neuer Förderprojekte achten wir darauf, dass diese nachhaltig angelegt sind, langfristig Wirkung entfalten und möglichst vielen Menschen zugutekommen.
Kurzfristig können derzeit keine neuen Projekte aufgenommen werden.